Was steckt hinter einer “Heilmittelverordnung”?
Die Heilmittelverordnung ist nichts anderes als ein ärztlich ausgestelltes Rezept. Ihr Arzt verordnet Ihnen medizinische Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder auch Physikalische Therapieformen. Menge und Intervall der Termine legt Ihr Arzt anhand des für jeden Mediziner verbindlichen Heilmittelkataloges fest. Sofern Ihre Heilmittelverordnung den formalen und inhaltlichen Anforderungen entspricht, tragen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten. Die verordneten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beginnen, andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ob die Verordnung, die Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat, den Anforderungen entspricht, prüfen wir und halten im Zweifelsfall mit dem Arzt Rücksprache. Damit Sie innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums auch wirklich mit Ihrer Therapie starten können, garantieren wir Ihnen einen Termin innerhalb von maximal drei Werktagen. Damit Sie sich nur ums eins kümmern müssen: Ihren Weg zur Gesundheit.